Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und beginnt nicht erst dann, wenn ein eigenständiges Leben nicht mehr möglich erscheint. Ganz erheblich ist dabei die Frage, welche individuellen Einschränkungen den Lebensalltag erschweren. In sehr vielen Fällen gestaltet sich der Bedarf an Hilfen und Pflegeleistungen als schleichender Prozess, doch auch unvorhergesehene, plötzlich auftretende Ereignisse können die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit immens beeinträchtigen. Was bei der Antragstellung des Pflegegeldes zu beachten ist, zeigt Ihnen diese kurze Erläuterung auf. Hierbei sind folgende wesentliche Punkte inhaltlich gesondert zusammengefasst:
- Voraussetzungen für die Antragstellung des Pflegegeldes
- Wann sollte die Antragstellung erfolgen?
- Wie und wo erfolgt der Antrag auf Pflegeleistungen?
- Besonderheiten beim Ausfüllen des Antrages und Hilfestellungen
Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung des Pflegegeldes vorliegen?
Von den Betroffenen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen werden in der Bundesrepublik mehr als zwei Drittel zu Hause gepflegt. Das große gesellschaftliche Engagement durch die eigene Initiative, durch die Angehörigen, Bekannten oder durch dritte Personen wird vom Gesetzgeber mit finanziellen Unterstützungen im Rahmen des Pflegegeldes honoriert. Grundsätzlich steht jedem, der eine pflegebedürftige Person betreut, dieser Anspruch auf Pflegegeldzahlung zu. Im Wesentlichen gilt dabei die Prämisse, dass die Person, welche zukünftig die finanziellen Zuwendungen des Pflegegeldes erhalten soll, innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens 24 Monate Beiträge in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben sollte. Hierbei können die Beiträge in die gesetzliche Pflegekasse sowie im Rahmen einer privaten Pflichtversicherung, wie etwa im Bereich des Beamtentums, bei Soldaten oder bei Richtern, abgeführt worden sein.
Bei pflegebedürftigen Kindern ist es ausreichend, wenn mindestens ein Elternteil die Zahlungsrichtlinien der Pflegeversicherung erfüllt hat. Eine weitere Voraussetzung zur Gewährung des Pflegegeldes ist der anerkannte Pflegegrad. Zu beachten ist dabei das Kriterium, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller im Sektor der häuslichen Pflege in den meisten Fällen nicht über die notwendige medizinische Sachkenntnis verfügen, um die ausschlaggebende Einstufung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen beurteilen zu können, sodass der Antrag auf Pflegegeldleistungen in jedem Fall gestellt werden sollte. Diese Beantragung kommt einem Antrag auf Einstufung des Pflegegrades gleich. Neben der abschließenden Beurteilung durch den Medizinischen Dienst (MD oder auch MDK) und der Mindesteinstufung in die Sparte des Pflegegrades 2 gilt als weitere Voraussetzung, dass die Personen, welche die Pflege übernommen haben, einer derartigen Tätigkeit nicht erwerbsmäßig nachkommen.
Zeitpunkt und Ablauf der Antragstellung
Die Antragstellung auf Pflegeleistungen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Besteht die Gewissheit, dass die gesundheitlich bedingten Einschränkungen sich auf das alltägliche Leben auswirken, ist die Beantragung unbedingt zu empfehlen, da die staatlichen Leistungen nicht rückwirkend erfolgen und erst der Monat der Antragstellung in die Berechnung des Pflegegeldes einfließt, unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit eventuell auch bereits schon zu einem früheren Zeitpunkt vorlag. Den Antrag selbst stellt die pflegebedürftige Person bei der zuständigen Pflegekasse seiner Krankenversicherung. Alternativ ist es auch möglich, bevollmächtigte Angehörige oder Dritte als Antragstellerin oder Antragssteller einzusetzen.
Der Antrag bei der Pflegekasse des Krankenkassenträgers oder der privaten Krankenversicherung erfolgt grundsätzlich formlos und kann telefonisch, per Fax und Mail oder auch schriftlich erfolgen. In der Regel empfiehlt sich die Schriftform per Einschreiben, da dann die ordnungsgemäße Übermittlung des Antrages belegt werden kann. Handelt eine bevollmächtigte Person, so sind die entsprechenden Befugnisse der Antragstellung als Anhang beizufügen. Nach Erhalt des Antrages sendet die zuständige Pflegekasse ein gesondertes Formular bezüglich der Beantragung von Pflegeleistungen an die Antragstellerin oder den Antragsteller zurück.
Ausfüllen des Formulars und Hilfestellungen
Das Ausfüllen von Formularen ist für viele eine besondere Herausforderung und gerade im Bereich des Antrages auf Pflegeleistungen stellen sich einige Abschnitte als für Laien augenscheinlich kompliziert dar. Unter den grundsätzlichen Angaben finden sich zunächst die persönlichen Daten des Pflegebedürftigen. Des Weiteren muss definiert werden, welche Leistungen beantragt werden sollen. Hierbei ist es wesentlich, in welchem Rahmen die Pflege erfolgen soll, beispielsweise zu Hause durch Angehörige oder in einer stationären Einrichtung. Die hierfür ausschlaggebenden Faktoren hängen vom individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen ab und deshalb ist es ratsam, sich detailliert damit auseinanderzusetzen, wie die Pflege zu organisieren ist, um die bestmögliche Lösung für die Betroffenen zu erreichen.
Grundsätzlich verwendet jede Pflegekasse ein eigenes Antragsformular und auch der Umfang sowie der Aufbau gestalten sich verschieden. Die inhaltlich verwendeten Begriffe sind zumeist gleich. Im Falle des Erstantrages ist das entsprechende Feld auf dem Formularkopf anzukreuzen. Wichtiger Bestandteil der persönlichen Daten ist auch die Krankenversicherungsnummer (KV-Nummer), die unbedingt angegeben werden muss. In den weiteren Formularfeldern werden die eventuell beauftragten Bevollmächtigten und die Personen eingetragen, welche die Pflege durchführen. Zusätzliche Angaben betreffen die Ursache der Pflegebedürftigkeit sowie die Frage, ob noch Leistungen von anderen Stellen gewährt werden oder ob eine Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Rechtsvorschriften besteht. Informationen und Hilfestellungen im Zusammenhang mit der Beantragung von Pflegegeldleistungen bieten auch die Verbraucherzentralen oder regional ansässigen Diakonien an.
Wichtig: Umfang und Art der beantragten Leistungen können jederzeit mit einem entsprechenden Änderungsantrag angepasst werden! Im Zuge des Antrages auf Pflegeleistungen ist es außerdem möglich, verschiedene Betreuungssituationen miteinander zu kombinieren. In der so bezeichneten Kombinationsleistung werden dann zum Beispiel die Pflege durch Angehörige oder Dritte mit den Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes integriert. Je nach prozentualer Aufteilung und Auswahl erfolgt in derartigen Fällen dann auch die Splittung der Pflegegeldzahlung. Da es oftmals schwierig sein kann, den Pflegebedarf genau einzuschätzen, stehen die Pflegeberatungsstellen, verschiedene Pflegestützpunkte oder auch die entsprechenden Ansprechpartner der Pflegekassen für umfassende Hilfestellungen zur Verfügung.